Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Silvias Buggyservice Mietservice -
Lieber Kunde,
die folgenden Hinweise
und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
dem Vermieter Silvias Buggyservice.
Der Mieter erklärt
und stimmt darin überein, daß
- a) er bei Entgegennahme des Miet-Artikels diesen überprüft und sich davon überzeugt, dass er funktioniert und ohne irgendwelche Mängel ist. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden;
- b) er dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) mitteilt, wenn der Artikel nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurde. Reklamationen bezüglich des Liefertermins sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden;
- c) der Miet-Artikel Eigentum des Vermieters ist und spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin wieder an den Vermieter zurückzugeben ist;
- d) bei verspäteter
Rückgabe des Mietgegenstandes der Vermieter die ihm dadurch entstehenden
Kosten (z. B. für eine zweite Hotel-Anfahrt) dem Kunden in Rechnung
stellen wird;
- e) er die einzige
Person ist, der erlaubt ist, den Miet-Artikel
zu benutzen und dass er unter keinen Umständen den Miet-Artikel einer anderen Person verleiht oder zur Benutzung
zur Verfügung stellt;
- f) er den Vermieter
im Falle eines Verlustes des Miet-Artikels
sofort benachrichtigt;
- g) er die volle
Verantwortung für alle Schäden an dem Miet-Artikel
trägt und die volle Kostendeckung für diese Schäden übernehmen wird,
d.h. die Zahlungsverpflichtung aller Rechtsansprüche trägt;
- h) er keinerlei
Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, bei nicht sachgemäßer Bedienung
(auch Nichtbeachtung der Sicherheits- und Gebrauchshinweise, die dem
Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen beiliegen) und deren Folgen;
- i) er die volle Verantwortung für Diebstahl oder Abhandenkommen des Miet-Artikels, oder Teilen davon, trägt und bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys (Typ S1) einen Schadensersatz von 300,00 Euro für den Miet-Kinderbuggy, bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys (Typ S2) einen Schadensersatz von 400,00 Euro für den Miet-Kinderbuggy, bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys (Typ S3) einen Schadensersatz von 450,00 Euro für den Miet-Kinderbuggy, bei Verlust eines Miet-Kinderwagens (Typ S4) einen Schadensersatz von 500,00 Euro für den Miet-Kinderwagen, bei Verlust eines -Big Foot- Miet-Kinderbuggys (Typ SX2 oder SX4) einen Schadensersatz von 950,00 Euro für den Miet-Kinderwagen und bei anderen Miet-Artikeln einen Schadensersatz von 250,00 Euro für den Miet-Artikel sowie jeweils alle weiteren, dem Vermieter dadurch entstehenden Kosten, an den Vermieter zahlen wird;
- j) er den Miet-Artikel spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin in einem ordentlichen
Zustand zurückgeben wird und bei übermäßig starker Verschmutzung eine
Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro an den Vermieter zahlen wird;
- k) er die Sicherheits-
und Gebrauchshinweise, die jedem Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen
beiliegen, zur Kenntnis nimmt, sich an diese Regeln hält und im Falle
der Nichtbeachtung, z.B. bei übermäßig starker Abnutzung durch Überlastung
etc. oder für den Fall, dass der Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen
mit Salzwasser in Berührung kommt, die Reparaturkosten sowie alle weiteren
dem Vermieter dadurch entstehenden Kosten an den Vermieter zahlen wird;
- l) Verlängerungen
der Mietdauer mindestens 24 Stunden vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauer
dem Vermieter mitgeteilt werden müssen;
- m) bei Stornierungen
bis zu 10 Tagen vor der Auslieferung Bearbeitungsgebühren in Höhe von
25,00 Euro an den Vermieter zu zahlen sind und bei späteren Stornierungen
die Mietgebühr nicht erstattet werden kann;
- n) die Benutzung
der Miet-Kinderwagen (Typ S4 oder SX4) nur mit Babys bis zu einem Lebensalter
von maximal 6 Monaten (zum Zeitpunkt der Übergabe des Miet-Kinderwagens)
zulässig ist;
- o) er den Bollerwagen nicht zum Transport von Kindern nutzt und keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, wenn Personen durch die Benutzung eines Miet-Artikels zu Schaden kommen;
- p) er keinerlei
Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, wenn Gegenstände im Miet-Artikel
bei der Rückgabe vom Kunden zurückgelassen wurden;
- q) die personenbezogenen
Daten, die vom Mieter zur Verfügung gestellt werden, vom Vermieter elektronisch
verarbeitet und genutzt werden, soweit es zur Vertragsdurchführung erforderlich
ist;
- r) der Gerichtsstand
und Erfüllungsort der Sitz des Vermieters ist.
* Rechtlicher Hinweis: Silvias Buggyservice Deutschland vermittelt die Buchungen im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Partnerfirmen in den verschiedenen Zielgebieten. Diese Firmen sind unabhängig und eigenständig, so dass ein Mietvertrag mit allen rechtlichen Konsequenzen ausschließlich zwischen dem Kunden und den jeweiligen Partnerfirmen zustande kommt. Für die korrekte und pünktliche Lieferung der Artikel, in einem technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand, haftet die jeweilige Partnerfirma von Silvias Buggyservice Deutschland am entsprechenden Urlaubsort. Die Anschrift der jeweiligen Partner stellt Silvias Buggyservice Deutschland im Bedarfsfall dem Kunden zur Verfügung.
Vermieter: « Silvias Buggyservice » in dem jeweiligen Zielgebiet.
Vermittler: Silvias Buggyservice Deutschland * Inh. Silvia Höller * Dachsweg 45 * D-48607 Ochtrup * Tel.: +49 (0) 25 53 - 97 22 80





Silvias Buggyservice ist Kooperationspartner führender Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.







